Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

vom Haus Storchennest | Weststrandstraße 5  |  26548 Norderney | Tel.: 04932 82860  |  info@storchennest-norderney.de

Wir freuen uns sehr darüber, Sie im Haus Storchennest begrüßen zu dürfen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen Ihrem und unserem rechtlichen Schutz und sind Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Mietvertrags.

§ 1  Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung und Zahlungsmodalitäten

1.1  Vertragsabschluss: Ein Mietvertrag über eine Ferienwohnung im Haus Storchennest kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters schriftlich mit einer Buchungsbestätigung angenommen hat.

1.2  Bestätigungsfrist: Der Mieter erhält die Buchungsbestätigung innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang seiner Buchungszusage.

1.3  Verbindlichkeit und Anzahlung: Die Buchung wird verbindlich, sobald innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Die Restzahlung in Höhe von 75 % des Gesamtmietpreises ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisedatum fällig. Barzahlungen sind nicht möglich. Eine Aufrechnung durch den Mieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

1.4  Zahlungsverbindung: Alle Zahlungen sind unter Angabe des nachfolgenden Verwendungszwecks auf das folgende Konto zu überweisen:

Verwendungszweck: Nachname | Name der Wohnung | Buchungs-Nr.

Kontoinhaber: Storchennest GmbH & Co. KG

Bank: Volksbank Wilhelmshaven eG

IBAN: DE39 2829 0063 1100 1929 03

BIC: GENODEF1WHV

Kto.-Nr. / BLZ: 11 00192 903 / 282 900 63

1.5  Kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen weniger als vier Wochen vor Mietbeginn ist der volle Gesamtmietpreis sofort bei Vertragsabschluss fällig. Geht die vollständige Zahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter auf dem Konto des Vermieters ein, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. In diesem Fall gelten die Regelungen zu Rücktritt und Stornierung gemäß § 6 dieser AGB. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

1.6  Preisanpassung bei gesetzlicher Mehrwertsteuererhöhung: Erhöht der Gesetzgeber den Mehrwertsteuersatz nach Vertragsabschluss, behält sich der Vermieter vor, den vereinbarten Mietpreis entsprechend anzupassen. Der Mieter wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert.

§ 2  Mietpreis und Leistungsumfang

Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag ausgewiesene Gesamtbetrag. Im Mietpreis enthalten sind:

  • Bezogene Bettwäsche (Erstausstattung)
  • Handtücher (Erstausstattung: 1 Duschtuch, 2 Handtücher pro Person)
  • Nutzung der im Waschraum bereitgestellten Waschmaschine und des Trockners (Verbrauchskosten werden vor Ort separat abgerechnet)

Gegen gesondertes Entgelt bieten wir folgende optionale Zusatzleistungen an:

  • Handtuch-Wechselset (1 Duschtuch, 2 Handtücher):  9,00 €
  • Wäschewechsel pro Person (Kissen- & Bettbezug, Laken, 1 Duschtuch, 2 Handtücher, Duschvorleger, Geschirrtuch): 18,00 €
  • Zwischenreinigung 1–2 Zimmer: 35,00 €
  • Zwischenreinigung 3 Zimmer: 50,00 €

§ 3  Gästezahl und Nutzung der Ferienwohnung

3.1  Maximalbelegung: Die Ferienwohnungen dürfen ausschließlich von der in der jeweiligen Wohnungsbeschreibung angegebenen maximalen Anzahl an Personen (Erwachsene und Kinder) belegt werden.

3.2  Angabepflicht: Die Anzahl der Gäste ist bei der Buchung wahrheitsgemäß anzugeben. Eine Überbelegung über die gebuchte Personenzahl hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und führt zur Anpassung des Mietpreises auf den für die tatsächliche Belegungsstärke gültigen Tarif.

3.3  Unerlaubte Beherbergung Dritter: Werden in der Ferienwohnung ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Dritte beherbergt, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen, wobei sich der Vermieter ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vermietung anrechnen lassen muss.

3.4  Weitervermietungsverbot: Eine Untervermietung, Weitervermietung oder sonstige gewerbliche Nutzung der Unterkunft ist nicht zulässig.

§ 4  Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

4.1  Sorgfaltspflicht: Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung samt Inventar und technischen Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Hausordnung einzuhalten.

4.2  Schadensanzeigepflicht: Schäden, die durch den Mieter, seine Begleitpersonen oder Besucher verursacht werden, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und vollständig zu ersetzen.

4.3  Sicherungspflichten beim Verlassen der Wohnung: Beim Verlassen der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, alle Fenster und Türen zu schließen, Heizkörper auf die niedrigste Stufe zu regeln sowie Licht und elektrische Geräte auszuschalten.

4.4  Haustierverbot: Die Mitnahme von Haustieren jeder Art ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet.

4.5  Rauch- und Grillverbot: In der gesamten Ferienwohnung gilt striktes Rauchverbot. Auch im Außenbereich – auf Balkonen, Terrassen und im Garten – darf nicht gegrillt werden und ist auf Sauberkeit zu achten (keine Zigarettenkippen). Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die tatsächlich entstandenen Kosten für eine erforderliche Sonderreinigung,  maximal jedoch 500,00 € netto in Rechnung zu stellen.

4.6  Ladevorgang von E-Bike-Batterien – striktes Verbot in der Ferienwohnung: Das Laden von E-Bike-Batterien sowie sonstiger Lithium-Ionen-Akkus in den Ferienwohnungen, auf Balkonen, Terrassen und im Treppenhaus ist aus Brandschutzgründen strikt untersagt. Das Laden hat ausschließlich an den hierfür vorgesehenen E-Bike-Ladestationen bei den Fahrradstellplätzen des Hauses zu erfolgen. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.7  Schlüsselverlust: Im Falle des Verlustes des Haustürschlüssels trägt der Mieter die dadurch entstehenden Kosten (ggf. einschließlich des Austauschs der Schließanlage) vollständig. Der Mieter wird vor Beginn von Maßnahmen über die voraussichtlichen Kosten informiert.

4.8  Sondernutzungsbedingungen: Für die Nutzung von Garten, Sauna und Whirlpool gelten ergänzende Nutzungsbestimmungen, die unter www.storchennest-norderney.de/nutzungsbestimmungen einsehbar sind. Diese sind ebenfalls Bestandteil des Mietvertrags.

§ 5  An- und Abreise

5.1  Zeiten: Die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abreisedaten sind verbindlich. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung; die Schlüsselübergabe erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Bei späterer Abreise ohne vorherige Absprache wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der zuletzt vereinbarten Tagesmietrate für die gebuchte Wohnung in Rechnung gestellt.

5.2  Zustand bei Abreise: Die Ferienwohnung ist bei Abreise in einem besenreinen und ordentlichen Zustand zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere: gereinigte Küchenzeile, gereinigter Kühlschrank, gespültes Geschirr sowie ordnungsgemäß entsorgter Müll und Leergut.

5.3  Endreinigung: Die abschließende Grundreinigung der Ferienwohnung wird vom Vermieter organisiert und dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Eine Übernahme der Endreinigung durch den Mieter ist nicht möglich.

§ 6  Rücktritt, Stornierung und Ersatzmieter

6.1  Rücktrittsrecht: Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu erklären und gilt als zugegangen, sobald er beim Vermieter eingegangen ist.

6.2  Stornierungspauschalen: Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der nachfolgenden Staffel:

  • Rücktritt mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Gesamtmietpreises (zzgl. Bearbeitungsgebühr gem. Ziff. 6.3)
  • Rücktritt 46–90 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Gesamtmietpreises
  • Rücktritt 35–45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises
  • Rücktritt 0–34 Tage vor Mietbeginn oder Nichtanreise: 100 % des Gesamtmietpreises

Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen höheren konkret entstandenen Schaden nachzuweisen.

6.3  Bearbeitungsgebühr: Im Falle einer Stornierung kann der Vermieter eine angemessene Bearbeitungsgebühr für den tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand verlangen. Diese beträgt in der Regel bis zu 150,00 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

6.4  Behördliches Beherbergungsverbot und höhere Gewalt: Wird die touristische Nutzung der Ferienwohnung durch eine behördliche Anordnung oder ein unabwendbares Ereignis höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, gesetzliches Beherbergungsverbot) vollständig untersagt oder unmöglich gemacht, erstattet der Vermieter 100 % des bereits gezahlten Gesamtmietpreises. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6.5  Nichtanreise: Erscheint der Mieter ohne vorherige Benachrichtigung des Vermieters nicht bis 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisezeitpunkt, ist der Vermieter berechtigt, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Wohnung besteht dann nicht mehr.

Empfehlung: Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Falle unvorhergesehener Ereignisse abgesichert zu sein.

§ 7  Mängel, Haftung und Schadensersatz

7.1  Mängelanzeigepflicht: Stellt der Mieter bei Bezug der Ferienwohnung Mängel fest, ist er verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung, dem Vermieter oder der Hausverwaltung schriftlich oder mündlich anzuzeigen, damit eine Abhilfe ermöglicht wird. Werden Mängel nicht oder verspätet angezeigt, können Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Mietminderung oder Schadensersatz verwirkt sein, soweit dem Vermieter dadurch die Möglichkeit zur Abhilfe genommen wurde. Übliche Reparaturzeiten sind vom Mieter hinzunehmen. Minderungs- oder Entschädigungsansprüche setzen voraus, dass der Vermieter den Mangel zu vertreten hat und der Aufenthalt dadurch erheblich beeinträchtigt wird.

7.2  Haftung des Mieters für Schäden: Der Mieter haftet für Schäden, die er, seine Begleitpersonen oder Besucher an der Ferienwohnung oder ihrem Inventar schuldhaft verursachen, in voller Höhe. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung technischer Geräte (Geschirrspüler, Herd, TV, Waschmaschine, Trockner etc.) entstehen. Erkannte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

7.3  Haftungsausschluss des Vermieters: Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für kurzfristige Unterbrechungen der öffentlichen Versorgung (Strom, Wasser, Gas, Internet), die der Vermieter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Mietminderung.

§ 8  Bauarbeiten auf der Insel Norderney

Norderney ist ein anerkanntes Nordseeheilbad. Ruhestörende Bau- und Renovierungsarbeiten sind in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres nach Maßgabe der örtlichen Vorschriften untersagt. In den Wintermonaten (1. Oktober bis 14. Mai) können Bau- und Renovierungsarbeiten in der Nachbarschaft des Mietobjekts nicht ausgeschlossen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er auf derartige Arbeiten Dritter keinen Einfluss hat. Eine Haftung des Vermieters für hierdurch entstehende Beeinträchtigungen durch derartige Arbeiten Dritter ist ausgeschlossen, soweit der Vermieter diese nicht zu vertreten hat. Dies kann zu vorübergehenden Beeinträchtigungen führen, die von Gästen und Inselbewohnern gleichermaßen hinzunehmen sind. Darüber hinaus behält sich die Stadt Norderney vor, den regulären Baukorridor aus witterungsbedingten oder sonstigen Gründen zu verlängern und Bauarbeiten auch außerhalb des vorgenannten Zeitraums zu genehmigen oder anzuordnen. Auf solche Entscheidungen der Stadt hat der Vermieter keinen Einfluss; eine Haftung des Vermieters für hierdurch entstehende Beeinträchtigungen des Mieters ist ausgeschlossen.

§ 9  NorderneyCard und Kurbeitrag

Der gesetzliche Kurbeitrag (Kurtaxe) ist von jedem Gast (soweit kurbeitragspflichtig) direkt an die Stadt Norderney zu entrichten. Der Kurbeitrag ist nicht im Mietpreis enthalten und wird bei Anreise separat ausgewiesen. Die geltenden Beitragssätze sowie alle weiteren Informationen zur NorderneyCard sind unter www.norderney.de/urlaub-buchen/norderneycard abrufbar. Änderungen der Kurtaxe durch die Stadt Norderney liegen außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters.

§ 10  Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Mieters erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n. F.).

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Personenbezogene Daten werden nur soweit erforderlich an Dritte (z. B. Versicherungen, Dienstleister) weitergegeben. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

Der Mieter hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an info@storchennest-norderney.de. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.storchennest-norderney.de/datenschutz abrufbar.

§ 11  Schlussbestimmungen

11.1  Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.2  Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Norderney ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

11.3  Verbraucherstreitbeilegung: Der Vermieter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

Stand April 2026

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