Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom Haus Storchennest

Wir freuen uns sehr darüber, Sie im Haus Storchennest, Weststrandstraße 5, 26548 Norderney begrüßen zu dürfen. Unter unseren AGB`s sind ein paar Regeln zusammengefasst, die zu Ihrem und unserem rechtlichen Schutz dienen und Bestandteil des Mietvertrags sind.  

 

1. Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung, Zahlungsmodalitäten

1.1. Eine Buchung für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung im Haus Storchennest kommt erst dann zustande, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage mit einer Buchungsbestätigung schriftlich bestätigt hat.

1.2. Sie erhalten die Buchungsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Buchung.

1.3. Die verbindliche Buchung ist abgeschlossen,  wenn innerhalb von max. sieben Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung bei Ihnen, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises auf des Konto des Vermieters erfolgt ist. Der Restbetrag in Höhe von 75% ist spätestens vier Wochen vor Anreise fällig und ebenfalls auf das Konto des Vermieters zu zahlen (Barzahlungen sind nicht möglich!). Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Gastes ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

1.4. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks auf das nachfolgend genannte Konto des Vermieters zu überweisen.

Verwendungszweck:

Nachname; Name der Wohnung; Buchungs-Nr.;

Kontoinhaber: Storchennest GmbH & Co. KG
Bank: Volksbank Wilhelmshaven eG
Konto Nr.: 11 00192 903
Bankleitzahl: 282 900 63
BIC: GENODEF1WHV
IBAN: DE39 2829 0063 1100 192903

1.5. Bei kurzfristiger Anmietung, d.h. weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis bei Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung der Ferienwohnung und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

1.6. Wir behalten uns bei einer MwSt-Erhöhung vor, die Preise an die aktuelle Situation anzupassen. Alle bisherigen Preise und Preislisten verlieren dann ihre Gültigkeit. In diesem Fall werden wir Sie rechtzeitig kontaktieren.

 

2. Mietpreis/Leistungen

Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Der Vermieter stellt Bettwäsche (bezogen) sowie Handtücher (Erstausstattung) kostenfrei zur Verfügung. Im Waschraum steht eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Die durch die Benutzung anfallenden Kosten sind nicht im Mietpreis enthalten und unmittelbar vor Ort zu bezahlen. Auf Wunsch ist ein Wäschewechsel oder eine Zwischenreinigung der Wohnung gegen zusätzlichen Aufpreis möglich. Hierfür berechnen wir folgende Preise:

9,– € für einen neuen Satz Handtücher (1 Duschtuch, 2 Handtücher)

18,– € Wäschewechsel pro Person (Kissen- & Bettbezug, Laken, 1 Duschtuch, 2 Handtücher, Duschvorleger, Geschirrtuch)

35,– € Zwischenreinigung 1-2 Zimmer Wohnung

50,– € Zwischenreinigung 3 Zimmer Wohnung

 

3. Gästezahl / Nutzung

3.1. Die Ferienwohnungen dürfen maximal von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.

3.2. Die Anzahl der Gäste wird bei der Buchung angemeldet; der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen.

Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter zu berechnenden Preis.

3.3. Werden in der Ferienwohnung fremde Übernachtungsgäste beherbergt, ohne dass eine vorherige Zustimmung des Vermieters erfolgt, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.

3.4. Eine Weitervermietung/Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung der Unterkunft ist nicht zulässig.

 

4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung samt Einrichtung und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.

4.2. Alle durch den Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachte Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.

4.3. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

4.4. Die Unterbringung von Haustieren jeder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

4.5. In der Ferienwohnung gilt Rauchverbot. Auch im Außenbereich darf das Grundstück, die Terrasse bzw. der Balkon nicht mit Zigarettenkippen verschmutzt werden.

Im Gebäude, auf den Balkonen, den Terrassen und im Garten ist das Grillen zu jeder Zeit strikt untersagt.

Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € netto in Rechnung stellen.

4.6. Für den Fall des Verlustes des Haustürschlüssels entsteht ein besonderer Aufwand und erhebliche Kosten, da das Objekt mit einer Schließanlage versehen ist. Diese Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

4.7. Für unseren Garten, die Sauna und den Whirlpool gelten besondere Nutzungsbedingungen, die Sie hier finden.

 

5. Anreise / Abreise

5.1. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselübergabe wird mit 50 % der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.2. Die Ferienwohnung ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Küchenzeile muss gesäubert, der Kühlschrank gereinigt, das Geschirr gespült und der Müll entsorgt sein.

5.3. Die darüber hinaus durchzuführende Endreinigung wird durch den Vermieter organisiert und dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Endreinigung kann nicht vom Mieter übernommen werden.

 

6. Rücktritt / Ersatzmieter

6.1. Der Mieter kann jederzeit vor Reiseantritt von dem Vertrag zurück treten. Der Rücktritt/die Stornierung muss schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

6.2. Im Falle des Rücktritts des Mieters oder Nichtantritts hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Dieser Entschädigungsanspruch des Vermieters beträgt

– bei Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn:          25 % des Mietpreises

– bei Rücktritt bis 35 Tage vor Mietbeginn:          50 % des Mietpreises

– ab 34 Tage oder weniger vom Beginn:            100 % des Mietpreises

Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder seinem Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Schäden entstanden sind, als die in den Pauschalen aufgeführten oder tatsächlich abgerechneten Kosten.

Wird die Beherbergung im Zusammenhang mit COVID-19 zu touristischen Zwecken erneut durch die Bundesregierung untersagt, erstatten wir 100% des Gesamtpreises.

6.3. Bei Stornierung/Rücktritt fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € an. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Weitervermietung erfolgen konnte oder nicht. Darüber hinaus werden dem Mieter die mit der anderweitigen Weitervermietung entstandenen konkreten Kosten (Inseratkosten etc.) in Rechnung gestellt.

6.4. Sollte der Mieter ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, gerechnet ab dem Anreisetermin nicht anreisen, hat der Vermieter das Recht, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Er ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Mieter das Objekt zur Verfügung zu stellen.

6.5. Zur Vermeidung von entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

7. Schadenmeldung / Haftungsregelungen

7.1. Sollten bei Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen. Der Mieter muss die Mängel/Reklamationen unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, dem Vermieter/der Hausverwalterin melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.

7.2. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (Geschirrspüler, E-Herd, TV, Waschmaschine, Trockner etc.) Er ist verpflichtet, jegliche Schäden die während seiner Mietzeit bei der Ferienwohnung entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter/der Hausverwalterin anzuzeigen. Er haftet in voller Höhe für selbst verursachte Schäden in der gemieteten Ferienwohnung, die während seiner Nutzung entstanden sind. Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.

7.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Er haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

 

8. Bauarbeiten auf der Insel Norderney

Das Nordseeheilbad Norderney ist eine Kur- und Ferieninsel. Aus diesem Grund sind ruhestörende Bauarbeiten in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten. Jedoch kann es in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 14. Mai zu Ruhestörungen durch Bau- oder Renovierungsarbeiten auf der Insel Norderney kommen. Wir weisen darauf hin, dass wir für mögliche Beeinträchtigungen durch diese Bau- und Renovierungsarbeiten, die in der Nachbarschaft getätigt werden, keine Haftung übernehmen können, da Bautätigkeiten in den Wintermonaten auf der Insel nicht zu vermeiden sind und daher von den Inselbewohnern und den Gästen toleriert werden müssen.

 

9. NorderneyCard

Der Kurbeitrag muss durch den Mieter und alle Begleitpersonen direkt an die Stadt Norderney abgeführt werden. Die genauen Details sind unter https://www.norderney.de/buchen/norderneycard zu entnehmen.

 

10. Datenschutz

Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

 

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der gesamten Regelungen dieser AGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Es gilt Deutsches Recht.

Stand 15.04.2022